Bestellung Grundbuchauszug
Auflagen / Interessensnachweis
Anspruch auf Erstellung eines vollständigen Auszuges hat grundsätzlich nur, wer ein Interesse glaubhaft macht. Sollten Sie nicht Eigentümer(in) des betreffenden Grundstückes sein, benötigen wir von Ihnen entweder ein Legitimationsdokument (Vollmacht, Verwaltungsvertrag etc.) oder einen Interessensnachweis. Teilauszüge erhalten Sie auch ohne Interessensnachweis (ZGB Art. 970). Die Erstellung von Grundbuchauszügen ist gebührenpflichtig gemäss Art. 18 der Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter. Amtliche Schätzungen sind direkt beim zuständigen Schätzungsbezirk zu beziehen (Tel. 081 257 61 52). Das Grundbuchamt händigt keine Schätzungseröffnungen aus. Für Auszüge aus den Grundbuchplänen ist nicht das Grundbuchamt zuständig. Rechtsverbindliche Plankopien sind ausschliesslich beim zuständigen Nachführungsgeometer (Darnuzer Ingenieure AG) zu bestellen. Aktionen
Zuständige Instanz: Grundbuchamt |