Abmeldung / Wegzug
Beabsichtigen Sie, unsere Gemeinde zu verlassen?
Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen: Schweizer Staatsangehörige erscheinen am Schalter des Einwohneramtes mit der Meldebestätigung, dem Schriftenempfangsschein oder dem Aufenthaltsausweis und erhalten den bei der Gemeinde deponierten Heimatschein oder Wohnsitzausweis (Heimatausweis) zurück. Ausländische Staatsangehörige melden sich am Schalter des Einwohneramtes mit der Bewilligung bzw. mit dem Ausländerausweis. oder Sie verwenden das Online-Formular. Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter des Einwohneramtes notwendig. Ausländische Staatsangehörige mit einer B oder C Bewilligung bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Abmelde-Erklärung mit (Siehe Link). Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohneramt |