Auflagen / Interessensnachweis

Anspruch auf Erstellung eines vollständigen Auszuges hat grundsätzlich nur, wer ein Interesse glaubhaft macht. Sollten Sie nicht Eigentümer(in) des betreffenden Grundstückes sein, benötigen wir von Ihnen entweder ein Legitimationsdokument (Vollmacht, Verwaltungsvertrag etc.) oder einen Interessensnachweis. Teilauszüge erhalten Sie auch ohne Interessensnachweis (ZGB Art. 970).

Die Erstellung von Grundbuchauszügen ist gebührenpflichtig gemäss Art. 18 der Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter.

Amtliche Schätzungen sind direkt beim zuständigen Schätzungsbezirk zu beziehen (Tel. 081 257 61 52). Das Grundbuchamt händigt keine Schätzungseröffnungen aus. Für Auszüge aus den Grundbuchplänen ist nicht das Grundbuchamt zuständig. Rechtsverbindliche Plankopien sind ausschliesslich beim zuständigen Nachführungsgeometer (Darnuzer Ingenieure AG) zu bestellen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus.

Preis:

Auszug mit Unterschrift (für Grundeigentümer, Rechtsanwälte, Banken und Dritte)
Fr. 50.00 bis 6 Seiten*
Fr. 5.00 für jede weitere Seite

Auszug ohne Unterschrift (nur für Notare)
Fr. 30.00 bis 8 Seiten*
Fr. 50.00 für 9-15 Seiten*
Fr. 70.00 ab 16 Seiten*

*zuzüglich Spesen

Verordnung über die Gebühren der Grundbuchämter

Verfahren

Nach Abschicken des Formulars erhalten Sie den Grundbuchauszug entweder per Post oder E-Mail.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.