Auftrag zur Erstellung eines Erbvorbezugs- oder Schenkungsvertrages
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 081 414 31 00 | gba@davos.gr.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Verfahren
Gelangt das Geschäft nicht zur Beurkundung, werden die Gebühren bei denjenigen Personen erhoben, die die Notariatsperson um die Einleitung des Beurkundungsverfahrens ersuchten (Art. 4 Abs. 2 VoNotGeb).
Gelangt ein fertig vorbereitetes Geschäft nicht zur Unterzeichnung, so ist die für das Verfassen des Geschäftes vorgesehene Gebühr beim Auftraggeber in Rechnung zu stellen (Art. 11 Abs. 3 GBGVO).
Online-Formular
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