6. Juli 2020
In verschiedenen schweizerischen Städten sind mehrfach Ansteckungen in Barbetrieben mit anschliessenden umfangreicheren Quarantänemassnahmen erfolgt. Da in Barbetrieben die coronavirusnotwendige Distanz zwischen Personen von 1½ Metern regelmässig unterschritten, zudem laut gesprochen und praktisch nie eine Schutzmaske getragen wird, sind spezielle Massnahmen dringlich und begründet. Davos darf kein Covid-19-Hotspot werden, ansonsten ist die Sommer- und allenfalls sogar die Wintersaison vorbei, bevor sie angefangen hat.

Die Gemeinde erhält täglich mehrfach Anfragen besorgter Einwohner und Gäste, ob sich in Davos jüngst Ansteckungen ereigneten. Dies ist zwar bis jetzt glücklicherweise nicht der Fall, aber wir müssen aktiv für ein coronavirusfreies Davos besorgt sein, anderenfalls ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Unheil über Davos hereinzieht. Der Kleine Landrat beobachtet das Geschehen rund um die Davoser Barbetriebe mit Sorge und möchte deshalb, dass die bestehenden Pflichtvorgaben des Bundesrates mit aller Konsequenz umgesetzt werden.

Präsenzliste mit geprüften Angaben zu den Gästen des Barbetriebes

Beim Betreten des Barbetriebes bzw. des Barbetriebsbereichs eines umfassenderen Gastwirtschaftsbetriebes müssen von jedem Besucher die persönlichen Angaben wie Name, Vorname, persönliche Handy-Nummer und E-Mail-Adresse in eine Liste eingetragen werden. Diese Angaben werden von einem Türsteher oder einer extra dafür bestimmten Person des Barbetriebes in gut lesbarer Schrift vorgenommen. Die Liste ist stets beaufsichtigt und wird nicht den Besuchern zum Selbstausfüllen überlassen. Name und Vorname werden anhand eines amtlichen Ausweises kontrolliert, die Handy-Nummer wird mit einem Kontrollanruf und festgestelltem Klingelton verifiziert. Die E-Mail-Adresse wird nicht kontrolliert. Ohne bestätigten Namen-, Vornamen- und Handy-Nummer-Angaben wird kein Einlass in den Barbetrieb gewährt. Die Listen sind mit einem Tagesdatum zu versehen und sind mindestens 14 Tage aufzubewahren.

Offensichtliche Bereitstellung einer Händereinigungsmöglichkeit

Beim unmittelbaren Zugang zum Barbetrieb besteht jederzeit die Möglichkeit, dass sich die Gäste die Hände waschen können. Entweder wird Wasser und Seife zur Verfügung gestellt oder eine Händedesinfektionslösung. Ist ein mit Waschbecken ausgerüstetes WC in der Nähe, kann auch eine deutlich sichtbare, durchgängige Beschilderung bis zum WC eingerichtet werden. Die Beschilderung weist eindeutig den Weg, ohne dass Fragen der Besucher nach dem Weg notwendig sind.

Schutzkonzept und Kenntnisse der Barmitarbeitenden

Jeder Gastwirtschaftsbetrieb, der einen Barbetrieb führt, hat ein darauf ausgerichtetes Coronavirus-Schutzkonzept bereits erarbeitet. Das Schutzkonzept ist von der dafür verantwortlichen Person unterschrieben, der Name dieser Person und deren Handy-Nummer in lesbarer Schrift darunter aufgeführt. Diese Person ist bei einer allfälligen Betriebskontrolle im Betrieb anwesend oder während den Betriebszeiten stets via Handy kontaktierbar. Die für das Schutzkonzept verantwortliche Person hat die Mitarbeitenden wiederholt über die Inhalte des Schutzkonzepts und die Umsetzung der darin enthaltenen Massnahmen zu informieren und betriebsinterne Kontrollen durchzuführen. Die für das Schutzkonzept verantwortliche Person ist in der Pflicht, dass die Präsenzliste sauber geführt und gesichert aufbewahrt wird, dass die Händereinigungsmöglichkeit stets funktioniert und das Schutzkonzept von den Mitarbeitenden stets eingesehen werden kann und im unterzeichneten Original bei einer Betriebskontrolle dem Polizisten der Kantonspolizei Graubünden ausgehändigt werden kann.

Swiss-Covid-App

Die Gemeinde Davos ist auf die konstruktive Unterstützung der Barbetreiber angewiesen. Die Barbetreiber sollen mithelfen, die Swiss-Covid-App bekannter zu machen und als wichtiges Hilfsmittel zu empfehlen (dies ist eine freiwillige Massnahme). Beispielsweise können auf der Theke oder auf Stehtischen kleine Steller zum Herunterladen aus dem Google-Play-Store oder aus dem Apple-Store animieren.

Ohne die innere Überzeugung und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten wird die Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie es schwer haben. In besonderer Verantwortung stehen dabei die Barbetreiber. Der Kleine Landrat appelliert deshalb an Sie besonders, einem konsequenten Vorgehen besonderes Augenmerk zu schenken.

 

Barbetriebe in der Gemeinde Davos müssen coronavirusbedingte Mindestanforderungen erfüllen
Beim Spenglercup 2004 war das Coronavirus noch kein Thema. Heute müssen Barbetriebe mit eigenen Massnahmen gegen das Coronavirus aktiv werden.