31. Juli 2020
Gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton im Zusammenhang mit dem Coronavirus müssen Organisatoren von Veranstaltungen sowie Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben seit Ende Juni 2020 ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen.

Eine kantonale Webseite informiert ausführlich dazu: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/coronavirus.

Gesuche zur Durchführung einer Veranstaltung sind mit einem entsprechend ausgearbeiteten Schutzkonzept bei der Gemeinde einzureichen (Ordnungsamt, ora@davos.gr.ch). Der Gemeinde obliegt der Entscheid über die Durchführung der Veranstaltung. Die Kontrolle der Einhaltung des Schutzkonzepts wird durch die Kantonspolizei Graubünden, Posten Davos, vorgenommen. Veranstaltungen ohne Schutzkonzept sind nicht gestattet.

Ausnahmen: Nur private Veranstaltungen, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden, oder Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen benötigen keine Genehmigung der Gemeinde und kein Schutzkonzept. Beispiele sind Familienanlässe, Hochzeiten, Geburtstags- und Familienfeste, Musikvereinsproben, Firmenanlässe.

Die Vorgaben bzw. die rechtlichen Grundlagen können sich jederzeit verändern. Informieren Sie sich daher regelmässig, ob die getroffenen Massnahmen bzw. Schutzkonzepte den aktuellen Anforderungen des Kantons entsprechen (siehe Webseite oben).

Der Kleine Landrat hat bereits rund 30 Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen mit Schutzkonzepten genehmigt. Die Unterlagen sind in der Regel gut ausgearbeitet. Der Kleine Landrat bedankt sich für die geleisteten, aufwändigen Arbeiten für ein coronavirusfreies Davos.