26. Juli 2021
Das Abbrennen von Feuerwerk in der Gemeinde Davos ist grundsätzlich verboten (DRB 31 Art. 17).

Mit Beschluss der kommunalen Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde mit 3338 Ja-Stimmen (75 %) zu 1124 Nein-Stimmen das Verbot erlassen. Es ist seither in Kraft und gilt während des ganzen Jahres. Das Verbot sieht nur zwei Ausnahmen vor:

  1. Kleine Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane können bewilligungsfrei abgebrannt werden.
  2. Grosse Feuerwerke sind erlaubt, sie dürfen jedoch nur anlässlich von Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung gezündet werden und benötigen eine Ausnahmebewilligung des Kleinen Landrates. Kann eine Bewilligung erteilt werden, beträgt die dafür fällige Abgabe zwischen 1'000 und 3'000 Franken.

Verstösse gegen das Verbot des Abbrennens von Feuerwerk werden mit Busse von Fr. 100.– belegt (DRB 31.1 Art. 2 Punkt 30.15). Kauf und Verkauf von Feuerwerksartikeln und das Lagern derselben sind nicht verboten.

Wir ersuchen Einheimische und Gäste, diese Vorgaben – gerade jetzt zum Bundesfeiertag – zu beachten. Hotelbetreiber und Ferienwohnungsvermieter werden gebeten, ihre Gäste auf das Davoser Feuerwerksverbot hinzuweisen.

 

ganzjähriges Feuerwerksverbot in Davos