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26.05.2022 16:10:05
Das Abbrennen von Feuerwerk in der Gemeinde Davos ist grundsätzlich verboten (DRB 31 Art. 17).
Mit Beschluss der kommunalen Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde mit 3338 Ja-Stimmen (75 %) zu 1124 Nein-Stimmen das Verbot erlassen. Es ist seither in Kraft und gilt während des ganzen Jahres. Das Verbot sieht nur zwei Ausnahmen vor:
Verstösse gegen das Verbot des Abbrennens von Feuerwerk werden mit Busse von Fr. 100.– belegt (DRB 31.1 Art. 2 Punkt 30.15). Kauf und Verkauf von Feuerwerksartikeln und das Lagern derselben sind nicht verboten.
Wir ersuchen Einheimische und Gäste, diese Vorgaben – gerade jetzt zum Bundesfeiertag – zu beachten. Hotelbetreiber und Ferienwohnungsvermieter werden gebeten, ihre Gäste auf das Davoser Feuerwerksverbot hinzuweisen.
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