Fakultatives Referendum zum Budget 2022
Die schriftlichen Unterlagen an den Grossen Landrat, unter anderem das ausführliche Budget 2022, liegen ab sofort zur Einsichtnahme im 1. Stock des Rathauses während den Büroöffnungszeiten auf. Diese Unterlagen sind auch via Webseiten www.gemeindedavos.ch abrufbar ("Politik & Verwaltung", Seite "Grosser Landrat", Link "Sitzungsunterlagen", Link "Unterlagen Download" zum 16.12.2021).
300 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung (Ablauf der Referendumsfrist: 20. Januar 2022) bei der Gemeindekanzlei das Begehren stellen, ein dem fakultativen Referendum unterstellter Beschluss sei der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten (Art. 14 und 15 Gemeindeverfassung). Das Referendumsbegehren zum Budget hat die beanstandeten Posten zu bezeichnen und anzugeben, warum und in welchem Umfang diese zu ändern sind.