18. März 2020

In Davos ist ein weiterer Corona-Fall aufgetreten. Wie die Verantwortlichen des Spitals mitteilten, wurde am Montag, 16. März 2020, eine dritte Person positiv auf das Corona-Virus getestet. Es handelt sich dabei, wie schon beim zweiten Fall, um eine als Tourist in Davos weilende Person. Im Spital Davos wurden Vorkehrungen getroffen, um die nötigen Tests sicherzustellen. Freiwillige Tests sind – solange die Kapazität dies zulässt – möglich, müssen von den betreffenden Personen aber selber bezahlt werden.

Unter der Nummer 081 414 80 00 wurde eine Hotline eingerichtet, unter der ärztliches Personal für Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und möglichen Infektionen zur Verfügung steht. Die Nummer ist von 8 bis 18 Uhr besetzt. Ausserhalb dieser Zeiten ist das Spital unter der Nummer 081 414 88 88 erreichbar. Die 24-Stunden-Notfallnummer der Davoser Ärzte (0844 003 003) bleibt daneben unverändert in Betrieb.

Für die Auslastung des Davoser Spitals stellt das Corona-Virus derzeit kein Problem dar. Da die Wintersaison vorzeitig und unvorhersehbar abgebrochen wurde, ist der Personalbestand gegenwärtig vergleichsweise hoch. Ausserdem wurden verschiedene Vorkehrungen getroffen, um im Bedarfsfall kurzfristig eine grosse Anzahl zusätzlicher Betten zur Verfügung stellen zu können. Es wurden bereits dahingehende Gespräche mit Klinikbetrieben und Hotels im Ort aufgenommen. Um allfällige personelle Engpässe bewältigen zu können, würde auf personelle Unterstützung durch Armee und Zivilschutz zurückgegriffen.

Was die Einhaltung der am Wochenende in Kraft getretenen weitgehenden Massnahmen angeht, so stellen die Verantwortlichen von Kanton und Gemeinde den Davosern generell ein sehr gutes Zeugnis aus. Nach Angaben der Kantonspolizei führten die Einschränkungen nur in wenigen Einzelfällen zu Diskussionen, im Allgemeinen seien die Reaktionen sehr verständnisvoll ausgefallen. Allfällige Fragen, etwa welche Angebote im Detail noch möglich sind oder wie die Maximalbelegung von Lokalitäten gehandhabt wird, hätten problemlos geklärt werden können. Im letzteren Fall ist nicht nur die gegenwärtig gültige maximale Gruppengrösse von 50 Personen ausschlaggebend, sondern auch die Grösse eines Lokals, weil der minimale Platzbedarf von 4 Quadratmetern pro Person ebenfalls eingehalten werden muss. Ein Raum mit 100 Quadratmetern darf somit maximal mit 25 Personen belegt werden. Einzelhändler mit einem den Vorgaben entsprechenden Sortiment, die ihre Geschäfte offenhalten wollten, dürften nicht vergessen, dies dem kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) zu melden.

Vor grosse Herausforderungen gestellt sieht sich die Davoser Schule. Gemäss Hauptschulleiter Martin Flütsch sind laut Weisung des Kantons für die Zeit 16. März bis am 30. März 2020 weder Hausaufgaben noch ein "Distance-Learning" vorgesehen. Es werde allerdings an einer Lösung gearbeitet, um "Distance-Learning", also Fernunterricht insbesondere übers Internet, anbieten zu können, sofern diese Möglichkeit freigegeben werde. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen seien weitgehend vorhanden. Bereits an die gesteigerte Nachfrage angepasst worden seien die Tagesstrukturen. Die Nachfrage nach diesen sei von Tag zu Tag unterschiedlich, teilweise sei auch nur eine Betreuung über Mittag nötig. Die räumlichen Voraussetzungen, um die nötigen Abstände auch während der betreuten Zeit einhalten zu können, seien gegeben.

Der Publikumsverkehr bei der Gemeindeverwaltung soll auf ein Minimum beschränkt werden. Anstelle von persönlichem Erscheinen wird auf den Kontakt über Email oder Telefon verwiesen. Die Bürozeiten sind unverändert. 

Der Verkehrsbetrieb (VBD) stellt seinen Fahrplan am kommenden Samstag, 21. März 2020, auf Sommerbetrieb um. Der Kleine Landrat hat beschlossen, das normalerweise bis am Osterdienstag geltende Verbot für Bauarbeiten mit sofortiger Wirkung ausser Kraft zu setzen. Das Verbot, das zum Schutz der Rahmenbedingungen für die Tourismuswirtschaft geschaffen wurde, kann mit dem Ende der Tourismussaison aufgehoben werden. Wichtig ist, dass bei den Bauaktivitäten den Vorschriften zu Hygiene und sozialer Distanz des BAG höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden (siehe Dokument zum Download). Bis auf Weiteres hebt der Kleine Landrat zudem die Gebührenpflicht auf den Parkplätzen auf öffentlichem Grund auf. Die derzeit geschlossene Leihbibliothek prüft die Möglichkeiten eines Lieferservices.

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