2. Juni 2020
Am 31. Dezember 2020 endet die vierjährige Amtsperiode der Mitglieder der Landschaftsbehörden. Der bereits festgelegte Termin für die Wahl der Landschaftsbehörden für die kommende Amtsperiode vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 wurde vom Kleinen Landrat aufgrund der Coronavirus-Epidemie verschoben und nun gemäss Art. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte der Gemeinde Davos neu auf den 27. September 2020 festgelegt.

Gemäss Art. 9 der Verfassung der Gemeinde Davos werden folgende Wahlen durchgeführt (in Klammern Anzahl zu wählende Personen):

  • Landammann (1)
  • Kleiner Landrat (4)
  • Grosser Landrat (17)
  • Schulrat (4)

Allfällige zweite Wahlgänge finden am 29. November 2020 statt.

Wählbar ist, wer im Stimmregister der Gemeinde eingetragen ist, in der Gemeinde wohnhaft ist und am Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 7 der Gemeindeverfassung). Zu berücksichtigen sind insbesondere die Bestimmungen betreffend Amtszeitbeschränkung, Ausschlussgründe und Unvereinbarkeit (Art. 20, 22 und 23 der Gemeindeverfassung). Für Personen, die sich zur Wahl stellen, ist vorgängig zur Wahl keine amtliche Anmeldung notwendig.

Personen, die sich zur Wahl stellen, können mit ihren Prospekten an einem gemeinsamen Wahlprospekteversand teilnehmen. Detaillierte Angaben dazu können via Webseiten www.gemeindedavos.ch bezogen oder beim Landschreiber angefordert werden (kanzlei@davos.gr.ch).