Wohnsitzausweis (Heimatausweis)
Gebühr: Fr. 20.00
Bitte senden Sie den abgelaufenen Wohnsitzausweis (Heimatausweis) an die Einwohnerkontrolle, damit die Verlängerung vorgenommen werden kann.
Bei Abmeldung am Aufenthaltsort ist der Wohnsitzausweis (Heimatausweis) der Einwohnerkontrolle zurückzugeben.
Zuständiges Amt: Bevölkerungsdienste
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bevölkerungsdienste | 081 414 30 20 | ewk@davos.gr.ch |
