Tierhaltung
Tiere sind artgerecht und so zu halten, dass niemand in unzumutbarer Weise belästigt wird und weder Menschen, noch andere Tiere oder Dinge gefährdet werden.

Meldepflicht
Jeder Hund muss von der Halterin oder dem Halter beim Ordnungsamt  gemeldet werden. Bei einem Besitzerwechsel ist die neue Halterin oder der neue Halter innert 14 Tagen zur Meldung verpflichtet. Die Gebührenpflicht beginnt, sobald ein Hund vier Monate alt ist. 

Bei der Anmeldung des Hundes müssen Ersthundebesitzer:innen vom Ordnungsamt ein Konto bei der AMICUS-Datenbank erstellen lassen. Hundehalter/innen, welche in der Schweiz einen Hund besitzen oder in der Vergangenheit besessen haben, verfügen bereits über ein bestehendes Konto. Bei der Registrierung ist der Impfausweis vorzuweisen. 

Hundetaxe
Wer einen Hund besitzt, hat eine Taxe zu entrichten. Die Hundetaxe beträgt je Hund CHF 120.- pro Jahr, für jeden weiteren Hund CHF 240.-. Für besondere Funktionen ausgebildete und anerkannte Hunde sind von der Taxe befreit. Die Gemeinde Davos legt die Einzelheiten fest.

Zugehörige Objekte