
Fahrbewilligungen: Sertig, Dischma, Wiesen
Ausnahmebewilligungen Wiesner Alp:
Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwagen, Alpungen soweit diese tatsächlich mit deren
Bewirtschaftung in Zusammenhang stehen, Transporte von erlegtem Schalenwild.
Ausnahmen für die bewilligungspflichtige Strassenbenützung:
- Fahrzeuge von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften.
- Fahrzeuge von Lieferanten und von Berufsleuten zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit auf der Alp.
- Fahrzeuge behinderter Personen.
- Fahrzeuge im Dienste der Landwirtschaft auf der Alp Wiesen.
Für die Bewilligung werden die nachfolgenden Gebühren erhoben:
Jahresbewilligungen für nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge CHF 50.00.
Jahresbewilligungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Nummernschild CHF 25.00.
Tagesbewilligung für sämtliche Fahrzeuge CHF 10.00.
Die Tagesbewilligung gilt für eine Hin- und Rückfahrt. Sie ist ab
Ausstelldatum maximal drei Tage gültig.
Die Bewilligung ist nicht übertragbar und muss am Fahrzeug gut
sichtbar angebracht werden.
Ausnahmebewilligungen Sertig Car/LKW:
Personentransporte
- Tagsüber werden für Anlässe höchstens zwei Bewilligungen erteilt. Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
- Ausserhalb des VBD-Fahrplanes zwischen 19.00 und 6.30 Uhr werden für Anlässe höchstens vier Bewilligungen erteilt.
- Tagsüber dürfen keine Gesellschaftswagen auf dem VBD-Wendeplatz abgestellt werden.
- Das Höchstgewicht darf maximal 18 Tonnen betragen.
- Die Bewilligungen erteilt das Ordnungsamt.
- Die Kosten für eine Ausnahmebewilligung betragen CHF 100.00.
Ausnahmebewilligungen für Materialtransporte mit Lastwagen:
- Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit dem Ordnungsamt festzulegen.
- Das Höchstgewicht darf maximal 18 Tonnen betragen.
- Die Bewilligungen erteilt das Ordnungsamt.
- Für die Ausnahmebewilligung werden keine Kosten erhoben.
Kreuzungen mit Fahrzeugen:
- Für Kreuzungen mit andern Fahrzeugen darf die Fahrbahn nicht verlassen werden, weil die Bankette teilweise nicht genügend befestigt sind. Das Ordnungsamt instruiert die Gesuchsteller entsprechend.
Winterausrüstung:
- Im Winter werden die Ausnahmebewilligungen nur erteilt, wenn die Fahrzeuge über die notwendige Winterausrüstung verfügen.
Ausnahmebewilligungen Wintersperre Sertig/Dischma PKW:
Dischmatal vom 20.12.21 bis 11.03.22 und Sertigtal vom 01.02.22 bis 11.03.22 jeweils von 10.30 bis 14.30 Uhr nur mit Spezialbewilligung gestattet.
Bewilligt werden nur Fahrten des ortsgebundenen Talverkehrs für Anwohner/Feriengäste/Mitarbeiter, Pächter der Restaurants, der Bewirtschafter des öffentlichen Verkehrs sowie Notfallfahrten.
Die Anwohner können Ende November den Saison-Bewilligungssticker beim Ordnungsamt beziehen.
Feriengäste erhalten beim Ordnungsamt und bei der Kantonspolizei GR (Samstag/Sonntag) die Tagesbewilligung beim Vorzeigen des Mietvertrags.
Beim Ordnungsamt sowie bei der Kantonspolizei GR muss die Adresse/Ferienadresse und das KFZ Nummernschild angegeben werden.
Für den restlichen Verkehr gelten die Sperrzeiten gemäss Publikation und Beschilderung!
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheitsdienste | 081 414 30 30 | ora@davos.gr.ch |