Die AHV-Zweigstelle ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Sozialversicherung des Kantons Graubünden und den einzelnen Versicherten. Im vielfältigen Bereich der Sozialversicherungen kann die Zweigstelle den Versicherten die benötigten Auskünfte erteilen, beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein (vor allem bei Ergänzungsleistungen) oder an die zuständigen Fachpersonen verweisen.

Allgemeine Auskunftserteilung und Abgabe verschiedener Anmeldeformulare über das Sozialwerk AHV und IV, sowie die Erwerbsersatzordnung, Ergänzungsleistung, Kinderzulage und die Krankenkassen-Prämienverbilligung.

Öffnungszeiten

Montag
08:30 bis 11:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag
08:30 bis 11:30 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 16:00 Uhr