Meldewesen

Die Gemeinde ist zuständig für das militärische Meldewesen. Zuzüge, Umzüge und Wegzüge sind innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden.

Schiessanzeigen

Waffen- und Schiessplätze gelten grundsätzlich als Sperrgebiete, auf denen jegliches Betreten und Befahren verboten ist. Zu definierten Zeiten und an Wochenenden kann die Bevölkerung gewisse Teile für Freizeitaktivitäten nutzen. Aktuelle Informationen zu den öffentlichen Schiessdaten finden Sie sowohl in den gemeindeeigenen Schaukästen als auch unter Schiessanzeigen (admin.ch).

Überschrift

 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 16.00 Uhr

Militär