Fakultatives Referendum
An seiner Sitzung vom 15. April 2021 hat der Grosse Landrat folgendes Geschäft einstimmig, das heisst mit 17 Ja- zu 0 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen, verabschiedet:
- Covid-19-Massnahmenpaket Frühjahr 2021: teilweise Übernahme der Tourismusförderungsabgabe 2021
Die schriftlichen Unterlagen an den Grossen Landrat, einschliesslich der Aktenauflage, liegen ab sofort zur Einsichtnahme im 1. Stock des Rathauses während den Büroöffnungszeiten auf. Die Botschaft an den Grossen Landrat ist auch via den Sitzungsunterlagen des Grossen Landrates vom 15.04.2021 abrufbar.
300 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung (Ablauf der Referendumsfrist: 27. Mai 2021) bei der Gemeindekanzlei das Begehren stellen, ein dem fakultativen Referendum unterstellter Beschluss sei der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten (Art. 14 und 15 DRB 10).