16. Februar 2023
Ein paar dutzend Personen pro Volksabstimmung geben als Abstimmungssendung nur das innere Stimmcouvert ab. Diese Abstimmungsunterlagen sind zwar mehrheitlich gültig und nehmen an der Auszählung teil, die Absendenden verzichten aber auf das Stimmgeheimnis.

Bei jeder Volksabstimmung, so auch heute wieder, treffen bei der Gemeindekanzlei Abstimmungssendungen ein, die nur aus dem grauen, gelochten Stimmcouvert bestehen (siehe nachstehendes Foto). Die gute Meldung dazu gleich vorweg: Diese Abstimmungsunterlagen sind in der Regel gültig. Es handelt sich pro Volksabstimmung doch um 15 bis 45 Stimmcouverts, je nach Stimmbeteiligung.

Alle eingegangenen Couverts werden vom Kanzleipersonal und den Stimmenzählenden in zwei Schritten geöffnet. In einem ersten Schritt werden die äusseren Abstimmungscouverts geöffnet und der Stimmrechtsausweis geprüft. Es muss sich um einen Stimmrechtsausweis der Gemeinde Davos handeln, er muss für die aktuelle Abstimmung gelten und er muss unterzeichnet sein. Sind diese Anforderungen erfüllt, wird der Stimmrechtsausweis auf einen Stapel gelegt und das Stimmcouvert in einer Urne gesammelt. Die nun anonym gelagerten Stimmcouverts werden danach erst am Abstimmungswochenende geöffnet, sortiert und ausgezählt.

Wenn nun jemand bloss das Stimmcouvert zurücksendet, so wird dieses im ersten Schritt geöffnet, um zu prüfen, ob es einen gültigen Stimmrechtsausweis enthält. Bei dieser Couvertöffnung sind Stimmrechtsausweis-Adresse und ausgefüllte Stimmzettel gleichzeitig sichtbar. Das Stimmgeheimnis ist nicht gewahrt. Wer also nur mit dem Stimmcouvert abstimmt, verzichtet somit auf das Stimmgeheimnis. Dieser Verzicht hat aber nichts mit der Gültigkeit der Unterlagen zu tun. Ist der Stimmrechtsausweis gültig und unterschrieben, so gehen die Stimmzettel in die Urne zu den übrigen, noch geschlossenen Stimmcouverts.

Zu erwähnen sind noch eine Handvoll Minimalisten und Minimalistinnen, die ebenfalls nur ein Stimmcouvert abgeben, aber neben dem äusseren Abstimmungscouvert auch gleich noch auf den Stimmrechtsausweis verzichten. Diese Stimmabgaben sind dann leider ungültig. Der unbeschädigte, vollständige und unterzeichnete Stimmrechtsausweis ist zwingend beizulegen, denn anders könnte nicht sichergestellt werden, dass jede Person auch wirklich nur einmal abstimmt.

Wir empfehlen, keinen Minimalismus zu betreiben, sondern immer alle vier Elemente einer Stimmabgabe einzureichen: Stimmzettel (1) handschriftlich ausfüllen, dann in das Stimmcouvert (2) legen und zukleben. Dann den Stimmrechtsausweis (3) unterzeichnen, falten und zusammen mit dem Stimmcouvert in das äussere Abstimmungscouvert (4) legen. Fertig.

Dieses Stimmcouvert ist am 16. Februar 2023 ohne äusserem Abstimmungscouvert eingegangen
Dieses Stimmcouvert ist am 16. Februar 2023 – in dieser Form, also ohne äusserem Abstimmungscouvert – via Abstimmungsbriefkasten beim Rathauseingang zur Gemeindekanzlei gelangt.

Zugehörige Objekte

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Stimmcouvert, das am 16. Februar 2023 ohne äusserem Abstimmungscouvert bei der Gemeindekanzlei eingegangen ist (PDF, 3.11 MB) Download 0 Stimmcouvert, das am 16. Februar 2023 ohne äusserem Abstimmungscouvert bei der Gemeindekanzlei eingegangen ist