Amtliche Mitteilung: Ersatzwahl für ein Mitglied des Kleinen Landrats
Der Kleine Landrat beschloss, die erforderliche Ersatzwahl am 22. Oktober 2023 durchzuführen. Wählbar sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Wohnsitz haben und nicht aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl keine amtliche Anmeldung notwendig.
Gewählt ist, wer das absolute Mehr sowie am meisten Stimmen erreicht hat. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 10. Dezember 2023 statt. Der Amtsantritt der neu gewählten Person erfolgt auf den 15. November 2023 bzw. bei einem zweiten Wahlgang auf den 1. Januar 2024.
Der Landschreiber: Michael Straub
(Dieser Text erscheint als amtliche Mitteilung in der Davoser Zeitung vom 7. Juli 2023)