Gemeindewahlen 2024
Am 31. Dezember 2024 endet die vierjährige Amtsperiode der Mitglieder der Gemeindebehörden. Nachdem am 7. April 2024 bereits die Wahl des Landammanns stattfand, werden die übrigen Wahlen zur Besetzung der Davoser Behörden für die Amtsperiode 2025 bis 2028 am 22. September 2024 durchgeführt.
Gemäss Art. 9 der Gemeindeverfassung werden folgende Wahlen stattfinden (in Klammern Anzahl zu wählende Personen):
- Kleiner Landrat (4)
- Grosser Landrat (17)
- Schulrat (4)
Für den allfälligen 2. Wahlgang ist der 24. November 2024 vorgesehen.
Wählbar ist, wer im Stimmregister der Gemeinde eingetragen ist, das Schweizer Bürgerrecht besitzt, in der Gemeinde wohnhaft ist und am Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 7 der Gemeindeverfassung). Zu berücksichtigen sind insbesondere die Bestimmungen betreffend Amtszeitbeschränkung, Ausschlussgründe und Unvereinbarkeit (Art. 20, 22 und 23 der Gemeindeverfassung). Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl keine amtliche Anmeldung notwendig.
Gemeinsamer Wahlprospekteversand
Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten zu den verschiedenen Wahlen (Kleiner Landrat, Grosser Landrat, Schulrat) können mit ihren Prospekten/Flyern an einem gemeinsamen Wahlprospekteversand teilnehmen. Detaillierte Angaben dazu können via Gemeindewebseite bezogen werden. Beachten Sie bitte sehr genau die vorgegebenen Termine. Diese sind knapp kalkuliert. Wer einen Termin verpasst, muss damit rechnen, nicht am gemeinsamen Wahlprospekteversand teilnehmen zu können. Die Parteien wurden bereits informiert.