Abmeldung / Wegzug
Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen mitzuteilen:
Schweizer Staatsangehörige erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle mit der Meldebestätigung, dem Schriftenempfangsschein oder dem Aufenthaltsausweis und erhalten den bei der Gemeinde deponierten Heimatschein oder Wohnsitzausweis (Heimatausweis) zurück.
Ausländische Staatsangehörige melden sich am Schalter der Einwohnerkontrolle mit der Bewilligung bzw. mit dem Ausländerausweis.
oder
Sie verwenden das Online-Formular.
Bei Wegzug ins Ausland ist für alle EinwohnerInnen die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle notwendig. Ausländische Staatsangehörige mit einer B oder C Bewilligung bringen den Ausländerausweis sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Abmelde-Erklärung mit (Siehe Link).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 081 414 30 20 | ewk@davos.gr.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 20.00
Bemerkung
Eine Abmeldung mit Kinder, welche das 18. Altersjahr erreicht haben, müssen die Abmeldung selbständig vornehmen.
Nicht verheiratete Personen füllen bitte je eine Meldung pro Person aus.
Verfahren
Nach Erhalt des Online-Formulars wird die Abmeldung vorgenommen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.