Aufgrund des kantonalen Richtplans und der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) sind die Gemeinden im Kanton Graubünden dazu angehalten, ihre Vision für die zukünftige Raumentwicklung in einem Kommunalen räumlichen Leitbild (KrL) aufzuzeigen. Ein KrL ist ein strategisches Instrument, das die räumlichen Zielsetzungen eines Ortes konkretisiert. Mit Hilfe des KrL setzt sich die Gemeinde Davos unter dem Mitwirken der Bevölkerung aktiv mit ihrer längerfristigen räumlichen Entwicklung auseinander.

Was ist ein Kommunales räumliches Leitbild?
Ein Kommunales räumliches Leitbild (KrL) ist ein strategisches Instrument, das die räumlichen Zielsetzungen eines Orts konkretisiert. Mit Hilfe des KrL setzt sich die Gemeinde Davos aktiv mit ihrer längerfristigen räumlichen Entwicklung auseinander. Welche Ziele werden angestrebt? Wo liegen Chancen und Potenziale in der Raumplanung? Welche Charakteristiken machen den Ort Davos aus? Wo liegen räumliche Qualitäten? All das wird im KrL festgehalten (=> Bezug des KrL unter der untenstehenden Rubrik "Publikationen").

Wozu?
Aufgrund des kantonalen Richtplans und der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) sind die Gemeinden im Kanton Graubünden dazu angehalten, ihre Vision für die zukünftige Raumentwicklung in einem KrL aufzuzeigen. Das KrL der Gemeinde Davos wurde bis Ende 2022 fertiggestellt und am 31. Januar 2023 vom Kleinen Landrat verabschiedet.

Fokus
Im Zentrum steht die Verbindung der Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr. Das KrL fokussiert auf inhaltliche Schwerpunkte, wie zum Beispiel:

  • Erfassung, Sicherung und Weiterentwicklung von Qualitäten der bestehenden Siedlungsstrukturen
  • Sicherung und Schaffung von Wohnraum für die Bevölkerung
  • Thematisierung öffentlicher Räume und Freiräume innerhalb und ausserhalb der Siedlungsgebiete

Grundlagen
Die Stossrichtung der räumlichen Entwicklung stützt sich auf verschiedene Grundlagen der Gemeinde Davos. Dazu gehören das Leitbild der Gemeinde von 2009, der regionale Richtplan der Landschaft Davos und weitere Konzepte. Im KrL geht es auch darum, die geltenden räumlichen Strategien zu reflektieren, zu aktualisieren und wo erforderlich zu ergänzen oder zu präzisieren.

Mitwirken der Bevölkerung
Weil das KrL ein Strategieinstrument ohne rechtliche Wirkung ist, wurde es nicht von der Bevölkerung verabschiedet. Dem Kleinen Landrat war es dennoch ein grosses Anliegen, das KrL mit der Bevölkerung zu diskutieren.

Das Mitwirken der Bevölkerung ging auf zwei Ebenen vor sich:

  • Bis im Sommer 2022 wurde der Entwurf des KrL mit der Unterstützung einer Begleitgruppe aus der Bevölkerung erarbeitet. Die Begleitgruppe vereinte Vertreter:innen aus Bereichen wie Bildung, Forschung, Soziales, Wirtschaft und Umwelt sowie aus den verschiedenen Ortsteilen.
  • Nach der Ausarbeitung des Entwurfs war die gesamte Bevölkerung dazu eingeladen, sich zu diesem zu äussern und so an der Ausarbeitung des KrL mitzuwirken. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und gingen in die Bereinigung des KrL ein und werden in die spätere Gesamtrevision der Nutzungsplanung einbezogen (=> Bezug des Mitwirkungsberichts unter der untenstehenden Rubrik "Publikationen").

Gesamtrevision der Nutzungsplanung
In der nun anschliessenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung ab 2023 werden die grundeigentümerverbindlichen Festlegungen erarbeitet. Die Bevölkerung wird wiederum bei der Ausarbeitung mitwirken können und zum Schluss über die Gesamtrevision abstimmen.

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