Seit der letzten Gesamtrevision der Ortsplanung, welche am 4. März 2001 vom Stimmvolk angenommen wurde, haben sich die gesetzlichen Grundlagen wesentlich geändert. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz hat der Bund die Weichen der Siedlungsentwicklung neu festgelegt. Siedlungen sollen besser genutzt und qualitativ aufgewertet werden. Auch die Gemeinde Davos ist dazu angehalten, ihre Ortsplanung zu revidieren.

Revision des Raumplanungsgesetzes
Am 1. Mai 2014 setzte der Bundesrat die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) in Kraft. Zur Erhaltung landschaftlicher Freiräume in der Schweiz sieht das revidierte RPG Massnahmen gegen die Zersiedlung vor. Auch für die Gemeinde Davos haben sich damit die raumplanerischen Bedingungen verändert.

Konkret veranlasst das revidierte RPG, dass die vorhandenen Siedlungsgebiete in der Schweiz besser genutzt und qualitativ aufgewertet werden sollen. Im Vordergrund steht die Optimierung der baulichen Dichte. Siedlungen sollen sich kompakt entwickeln und nicht wie bisher oft über die Ortszentren hinauswachsen. Gleichzeitig sollen räumliche Qualitäten beibehalten oder neu geschaffen werden.

Vision für Raumentwicklung
Gestützt auf den kantonalen Richtplan und das revidierte RPG sind die Gemeinden im Kanton Graubünden dazu angehalten, ihre Vision für die zukünftige Raumentwicklung aufzuzeigen. Die Gemeinde Davos hält die in den nächste 15 bis 25 Jahren angestrebte räumliche Entwicklung in einem kommunalen räumlichen Leitbild (KrL) fest. Das KrL wird bis Ende 2022 fertiggestellt und dient als Basis für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Die Gesamtrevision der Ortsplanung startet 2023.

Zeitplan Gesamtrevision Ortsplanung

Vorarbeiten und Ausschreibung

2022-2023

Start Gesamtrevision

2024

Vorprüfung Kanton

2025

Öffentliche Mitwirkung

2026

Urnenabstimmung

2027

Genehmigung

2028

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