Der Schulrat

Dem Schulrat obliegt die strategische Führung der Schule. Er sorgt für die Umsetzung der kantonalen und kommunalen Schulgesetzgebung. Das für den Bereich Schule zuständige Mitglied des Kleinen Landrates als Präsident/in und vier weitere vom Volk gewählte Mitglieder bilden den Schulrat. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, die Amtszeitbeschränkung zwölf Jahre.

Aufgaben des Schulrates sind u.a. Anstellung und Entlassung von Schulleitungen, Lehrkräften, Mitarbeitern der Schulverwaltung, Schulhausabwarten und Hilfskräften, Beurlaubungen, Einteilung der Schüler nach Schulhäusern, Anordnung von besonderen Fördermassnahmen oder von pädagogisch-therapeutischen Massnahmen, Organisation des Schülertransportes, Genehmigung von Stundenplänen und Schulprojekten. Der Schulrat hält dazu in monatlichen Intervallen Sitzungen ab. Soweit nicht übergeordnetes Recht entgegensteht, kann der Schulrat seine Kompetenzen teilweise auf die Schulleitungen übertragen.

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