Die Gemeinde hat polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Darunter fallen zum Beispiel die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, strafbaren Handlungen und drohenden Gefahren jeder Art nachzugehen, Fehlbare zu verzeigen und bei Unglücksfällen bestmögliche Hilfe zu leisten.

Auto

Die genannten Polizeiaufgaben hat die Gemeinde der Kantonspolizei übertragen, die mit einem Polizeiposten beim Bahnhof Davos Platz präsent ist. Weitere polizeiliche Aufgaben werden von der Gemeindepolizei ausgeführt, beispielsweise die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, die Parkplatzbewirtschaftung sowie gewerbe- und verwaltungspolizeiliche Aufgaben.

Der Aufgabenbereich der Gewerbepolizei beinhaltet die Bereiche Kutscherei, Camping, Taxi, Hunde, Fischerei etc. Am Schalter des Ordnungsamtes werden unter anderem Bewilligungen für Veranstaltungen, Marktstände und für die Nutzung öffentlichen Grundes erteilt, Parkkarten ausgegeben, Hundemarken abgegeben oder auch Fischereipatente zum Verkauf angeboten.

Zu den Webseiten der Kantonspolizei Graubünden

News

DatumName

Fahrbewilligungen: Sertig, Dischma, Wiesen

Fahrbewilligungen Ausnahmebewilligungen Wiesner Alp: Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwagen, Alpungen soweit diese tatsächlich mit deren Bewirtschaftung in Zusammenhang ste…

Fahrbewilligungen

Ausnahmebewilligungen Wiesner Alp:

Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Krankenwagen, Alpungen soweit diese tatsächlich mit deren
Bewirtschaftung in Zusammenhang stehen, Transporte von erlegtem Schalenwild.

Ausnahmen für die bewilligungspflichtige Strassenbenützung:

  • Fahrzeuge von Grundeigentümern, Pächtern und Mietern für die Zufahrt zu ihren Liegenschaften.
  • Fahrzeuge von Lieferanten und von Berufsleuten zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit auf der Alp.
  • Fahrzeuge behinderter Personen.
  • Fahrzeuge im Dienste der Landwirtschaft auf der Alp Wiesen.


Für die Bewilligung werden die nachfolgenden Gebühren erhoben:

Jahresbewilligungen für nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge CHF 50.00.
Jahresbewilligungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Nummernschild CHF 25.00.
Tagesbewilligung für sämtliche Fahrzeuge CHF 10.00.

Die Tagesbewilligung gilt für eine Hin- und Rückfahrt. Sie ist ab
Ausstelldatum maximal drei Tage gültig.
Die Bewilligung ist nicht übertragbar und muss am Fahrzeug gut
sichtbar angebracht werden.

 

Ausnahmebewilligungen Sertig Car/LKW:

Personentransporte

  • Tagsüber werden für Anlässe höchstens zwei Bewilligungen erteilt. Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit den Sicherheitsdiensten festzulegen.
  • Ausserhalb des VBD-Fahrplanes zwischen 21.00 und 6.30 Uhr werden für Anlässe höchstens vier Bewilligungen erteilt.
  • Tagsüber dürfen keine Gesellschaftswagen auf dem VBD-Wendeplatz abgestellt werden.
  • Das Höchstgewicht darf maximal 18 Tonnen betragen.
  • Die Bewilligungen erteilt das Ordnungsamt.
  • Die Kosten für eine Ausnahmebewilligung betragen CHF 100.00.

Ausnahmebewilligungen für Materialtransporte mit Lastwagen:

  • Das Zeitfenster für die Hin- und Rückfahrt ist mit den Sicherheitsdiensten festzulegen.
  • Das Höchstgewicht darf maximal 18 Tonnen betragen.
  • Die Bewilligungen erteilt das Ordnungsamt.
  • Für die Ausnahmebewilligung werden keine Kosten erhoben.

Kreuzungen mit Fahrzeugen:

  • Für Kreuzungen mit andern Fahrzeugen darf die Fahrbahn nicht verlassen werden, weil die Bankette teilweise nicht genügend befestigt sind. Die Sicherheitsdienste instruieren die Gesuchsteller entsprechend.


Winterausrüstung:

 

  • Im Winter werden die Ausnahmebewilligungen nur erteilt, wenn die Fahrzeuge über die notwendige Winterausrüstung verfügen.

 


Ausnahmebewilligungen Wintersperre Sertig/Dischma PKW:

Dischmatal vom 20.12.23 bis 31.03.24 und Sertigtal vom 01.02.24 bis 15.03.14 jeweils von 10.30 bis 14.30 Uhr nur mit Spezialbewilligung gestattet.

Bewilligt werden nur Fahrten des ortsgebundenen Talverkehrs für Anwohner/Feriengäste/Mitarbeiter, Pächter der Restaurants, der Bewirtschafter des öffentlichen Verkehrs sowie Notfallfahrten.

Die Anwohner können Ende November den Saison-Bewilligungssticker beim Ordnungsamt beziehen.
Feriengäste erhalten beim Ordnungsamt und bei der Kantonspolizei GR (Samstag/Sonntag) die Tagesbewilligung beim Vorzeigen des Mietvertrags.

Beim Ordnungsamt sowie bei der Kantonspolizei GR muss die Adresse/Ferienadresse und das KFZ Nummernschild angegeben werden.

Für den restlichen Verkehr gelten die Sperrzeiten gemäss Publikation und Beschilderung!


Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Wintersperre Dischma/Sertig
Wintersperre Dischma/Sertig

Fischereipatente

  Fischeriepatente Davosersee und Kanton Graubünden Die Fischereipatente sind ab 14.tem Altersjahr beim Einwohneramt im Rathaus Davos erhältlich. Bitte beachten Sie die Öffnungszei…

 

Fischeriepatente Davosersee und Kanton Graubünden

Die Fischereipatente sind ab 14.tem Altersjahr beim Einwohneramt im Rathaus Davos erhältlich. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten auf der Website der Gemeinde Davos.

Kantonale Fischerpatente können ausserhalb der Öffnungszeiten, z.B. an den Wochenenden, bei Ettinger Sport, Promenade 153, 7260 Davos Dorf, bei Davos Destinations Organsation in Klosters während der jeweiligen Öffnungszeiten, oder beim Fischereiaufseher Herrn Thomas Reidt in Klosters, Tel. 079 566 35 05, bezogen werden.

Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Für die Bootsfischerei am Davosersee gelten zudem folgende Auflagen des Amts für Natur und Umwelt:

Vorsicht blinde Passagiere

Bach

Frühlings- und Herbstmarkt Davos

Termin: Ende Mai / Anfang Oktober Ort: Seehofseeli Rund um das Seehofseeli verkaufen Marktfahrer aus der ganzen Schweiz an ihren Ständen vom Pfannenputzmittel über Socken oder güns…

Termin: Ende Mai / Anfang Oktober

Ort: Seehofseeli

Rund um das Seehofseeli verkaufen Marktfahrer aus der ganzen Schweiz an ihren Ständen vom Pfannenputzmittel über Socken oder günstigen Kleidern viele Dinge des alltäglichen Gebrauchs. Aber auch Kleinkunst-Gegenstände oder die eine oder andere Trouvaille kann man hier beim Stöbern finden. Auch einheimische Vereine präsentieren sich am Warenmarkt. Dazu kommen die Besucherinnen und Besucher an verschiedenen Ständen auch kulinarisch auf ihre Kosten, sei es beim Genuss von Magenbrot, von Bratwürsten oder einheimischen Spezialitäten.

Daten für den Warenmarkt Davos
Dienstag 30. Mai 2023
Dienstag 03. Oktober 2023

www.marktverband.ch

Markt

Fuhrhalterwesen

Die Konzession für das Führen einer Lohnkutsche kann mittels eines Gesuchs beim Kleinen Landrat beantragt werden. Die Kontrollen der Kutschen werden durch eine externe Werkstatt durchge…
Die Konzession für das Führen einer Lohnkutsche kann mittels eines Gesuchs beim Kleinen Landrat beantragt werden.

Die Kontrollen der Kutschen werden durch eine externe Werkstatt durchgeführt.
Kutschen Davos (Postkutsche)

Fundbüro

Anfragen über verloren gegangene Gegenstände können beim Fundbüro, über die Webseiten der Gemeinde Davos oder telefonisch, eingeholt werden. CH-Handy, Schlüssel KABA 20, KABA Star sow…

Anfragen über verloren gegangene Gegenstände können beim Fundbüro, über die Webseiten der Gemeinde Davos oder telefonisch, eingeholt werden.

CH-Handy, Schlüssel KABA 20, KABA Star sowie registrierte KESO- und SEA-Schlüssel werden direkt vom Fundbüro abgeklärt und vermittelt.

Es werden keine Verlustanzeigen entgegengenommen.

Fundsachen im Wert unter CHF 1000.00 werden ein Jahr aufbewahrt, über CHF 1000.00 bis fünf Jahre. Die nicht abgeholten Fundsachen werden sporadisch versteigert oder verkauft. Der Ertrag geht an soziale Institutionen der Gemeinde Davos. Kleider und Brillen werden nach Ablauf der Aufbewahrungszeit an div. Institutionen gespendet.


Fundsachen abholen oder abgeben

Die rechtmässigen Besitzerinnen und Besitzer können ihre Fundsachen während den Öffnungszeiten im Fundbüro abholen. Sie haben sich auszuweisen, eine dem Wert des Fundgegenstandes entsprechende Gebühr zu bezahlen und einen Finderlohn von 10 % zu entrichten.

Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 081 414 30 30 (Fundbüro) erhältlich.

Gewerbepolizei

Aufgaben der Gewerbepolizei Die gewerbepolizeilichen Aufgaben werden durch die Gemeindepolizei durchgeführt. MarktpolizeiTaxikonzessionenKutscherkonezessionen (Fuhrhalterwesen)Preisübe…
Aufgaben der Gewerbepolizei

Die gewerbepolizeilichen Aufgaben werden durch die Gemeindepolizei durchgeführt.

  • Marktpolizei
  • Taxikonzessionen
  • Kutscherkonezessionen (Fuhrhalterwesen)
  • Preisüberwachung

PBV ist die Verordnung vom 11. Dezember 1978 über die Bekanntgabe von Preisen.
Zweck dieser Verordnung ist, dass Preise klar und miteinander vergleichbar sind und irreführende Preisangaben verhindert werden.
Die Leiter von Geschäften aller Art sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Preisbekanntgabe am Ort des Angebots und in der Werbung vorschriftsgemäss erfolgt.

Informationsbroschüre für den Handel.

Korrekte Mengen und Preisangaben.

Link:
www.seco.admin.ch

Mobile Heizungen

Mobile Heizungen: Vignettenpflicht für Mobile Heizungen (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotheizungen) Gemäss den neuen Energievorschriften des Kantons Graubünden (seit 1. Januar 2011 …
Mobile Heizungen:

Vignettenpflicht für Mobile Heizungen (Heizpilze, Wärmestrahler, Infrarotheizungen)

Gemäss den neuen Energievorschriften des Kantons Graubünden (seit 1. Januar 2011 in Kraft) ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren Vignette(n) versehen sein.

Die Vignetten können beim Ordnungsamt bezogen werden.

Motorfahrrad-Kontrollschilder und Vignetten

Ab dem 1. Januar 2023 ist das Strassenverkehrsamt die Ausgabestelle für Vignetten und Kontrollschilder für Motorfahrräder (MOFA) und E-Bikes. Weitere Infos zum Bezug finden Sie hier. …

Ab dem 1. Januar 2023 ist das Strassenverkehrsamt die Ausgabestelle für Vignetten und Kontrollschilder für Motorfahrräder (MOFA) und E-Bikes. Weitere Infos zum Bezug finden Sie hier.


Strassenverkehrsamt GR
Buchhaltung / Motorfahrräder
Ringstrasse 2
7001 Chur

Öffentlicher Grund

Planen Sie einen Anlass oder eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund, dann benötigen Sie eine Bewilligung. Das Gesuch muss mindestens zwei Wochen vor dem Anlass beim Ordnungsamt Davos …
Planen Sie einen Anlass oder eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund, dann benötigen Sie eine Bewilligung. Das Gesuch muss mindestens zwei Wochen vor dem Anlass beim Ordnungsamt Davos eingereicht werden.

Zum Beispiel für:
  • Aufstellen eines Verkaufstandes
  • Aufstellen eines Informationsstandes zur Unterschriftensammlung (auch für karitative Zwecke)
  • Durchführen einer Kundgebung (auch politische)
  • Flyer verteilen
  • Strassenmusik / Strassenmaler / Strassenartist
  • Anwerben von Dienstleistungen / Beitritt zu ideellen Organisationen
  • Einsatz von Lautsprechern / Tonwiedergabegeräten

Für Veranstaltungen in der Zone für besondere Sportveranstaltungen und Anlässe (Bolgen, Bünda und Stilli) sind die Gesuche mindestens 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung einzureichen.

Das Ordnungsamt gibt Ihnen gerne am Schalter oder telefonisch Auskunft.

Ordnungsbussen

Wir verstehen Ihren Unmut und es ist für Sie bestimmt ärgerlich, wenn wir Ihnen eine Busse ausstellen mussten. Für die Abwicklung der Ordnungsbussenbearbeitung ist die Kantonspolizei Gra…

Wir verstehen Ihren Unmut und es ist für Sie bestimmt ärgerlich, wenn wir Ihnen eine Busse ausstellen mussten. Für die Abwicklung der Ordnungsbussenbearbeitung ist die Kantonspolizei Graubünden zuständig. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, so dürfen Sie nach 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Beachten Sie, dass Einwände per Fax oder E-Mail  nicht rechtsgültig sind. Ihre Einsprache dürfen Sie an die Kantonspolizei Graubünden, Ringstrasse 2, 7000 Chur richten.
Für Fragen in Bezug auf die Übertretung, kann der Bussen-Aussteller Auskunft erteilen.

 

Allgemeine Informationen zu den Bussen erhalten sie hier.

 

Gemeinsam mit der Kantonspolizei Graubünden hat die Gemeindepolizei Davos auf Online-Bussen umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt können Bussen nur noch mittels QR-Code beglichen werden.

 

Die Polizei hinterlässt beispielsweise einen Bussenzettel beim Fahrzeug auf dem sich nur noch ein QR-Code und eine Nummer befindet – der/die Bussenempfänger/in kann den QR-Code mit einem Smartphone oder Tablet scannen, dadurch gelangt sie/er direkt auf das Online-Bussenportal. Das Online-Bussenportal kann auch direkt unter bussen.gr.ch aufgerufen werden, dort finden Sie alle Details zur Busse. Mit Eingabe der QR-Bussennummer und dem korrekten Kontrollschild (Kennzeichen) werden die Details der Busse angezeigt. Die Bezahlung der Busse erfolgt nur noch über den digitalen Weg, sprich mittels Mastercard, Visa oder Twint.

 

Wer lieber mit Bargeld das Bussengeld entrichten möchte, kann die Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein abwarten, diese ist kostenlos und wird direkt von der Kantonspolizei Graubünden zugestellt.

Parkkarten

Fahrzeuglenker:innen, welche Ihre Fahrzeuge kontinuierlich auf öffentlichen Parkfeldern parkieren lösen über *Parkingpay eine digitale Wochen-, Monats-, Halbjahres- oder Jahresparkkarte.…

Fahrzeuglenker:innen, welche Ihre Fahrzeuge kontinuierlich auf öffentlichen Parkfeldern parkieren lösen über *Parkingpay eine digitale Wochen-, Monats-, Halbjahres- oder Jahresparkkarte. Die digitalen Parkkarten sind an das Kennzeichen des Fahrzeuges gebunden, werden in digitaler Form für Parkberechtigungsprüfungen hinterlegt und müssen nicht mehr sichtlich auf dem Armaturenbrett gelegt werden.

Der Weg zum Ordnungsamt um eine Parkkarte zu beziehen entfällt ab 1. Januar 2023 gänzlich. Mit Ausnahme der Serviceparkkarten werden keine physischen Parkkarten mehr angeboten.

Das permanente Parkieren auf öffentlichen Parkfeldern ist wie gehabt an folgenden Ausnahmen geknüpft:

  • Nachtparkverbot vom 1.11. – 30.04. von 3.00 – 7.00 Uhr
  • Signalisierte Veranstaltungen
  • Parkhäuser Langlaufzentrum und Arkaden
  • Bahnhofareale Davos Dorf und Platz sowie Parkplätze hinter dem Rathaus, Spar Davos Dorf, Spital
  • Parkplätze bei den Bergbahnen
  • Privatparkplätze

Betriebe in Davos, welche Serviceleistungen durch Handwerker mit wechselndem Arbeitsplatz anbieten, steht in Verbindung mit einer Jahres- oder Monatsparkkarte die Möglichkeit, Serviceparkkarten für CHF 300.00 pro Jahr zu beziehen. Serviceparkkarten werden vom Ordnungsamt nur für Fahrzeuge mit zwei permanente Firmenbezeichnungen von je 30cm x 50cm ausgehändigt. Eine Serviceparkkarte ist während den Arbeitstagen Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr jeweils ein Jahr gültig.

Preise:

Wochenparkkarten CHF 45.00
Monatsparkkarten CHF 65.00
Halbjahresparkkarten CHF 300.00
Jahresparkkarten CHF 500.00

CAR/BUS/LKW Tagesparkkarte CHF 25.00 (nur Parkplatz Panorama)
CAR/BUS Wochenparkkarte CHF 150.00
CAR/BUS Halbjahresparkkarte CHF 750.00

*Parkingpay ist nach dem kostenlosen Registrieren einfach über das Internet oder über eine mobile App (Smartphone) zu bedienen. Eine kurze Anleitung finden Sie unten im Bereich Dokumente.


Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Weitere Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus (Einkaufscenter Coop, Bahnhof Platz)
Informationen:
Hausabwart Tel. 081 413 75 77

Pilzkontrolle

Die Pilzkontrolle der Gemeinde Davos steht den interessierten Pilzsammlern von Juli bis September zur Beurteilung der gesammelten Pilze bereit. Für Pilze, die nicht in den Handel gebrach…

Die Pilzkontrolle der Gemeinde Davos steht den interessierten Pilzsammlern von Juli bis September zur Beurteilung der gesammelten Pilze bereit. Für Pilze, die nicht in den Handel gebracht werden, ist die Pilzkontrolle unentgeltlich. Pilze, die die Kontrollstelle passiert haben, können als einwandfrei bezeichnet werden.

Als von der Gemeinde eingesetzte Pilzkontrolleurin ist Frau Maria Roffler-Montanaro, Rätikonstrasse 15, Landquart, tätig. Die Pilzkontrollzeiten werden wie folgt festgelegt:

Vom 12. Juli bis 30. September 2023
jeweils am Mittwoch von 15:30 bis 16:30 Uhr
und Samstag von 18:00 bis 19:00 Uhr

(ausgenommen in der Schonzeit vom 01. – 10. jeden Monats).

Frau Roffler-Montanaro steht nach Vereinbarung auch an ihrem Wohnort für Kontrollen zur Verfügung, Tel. 081 322 54 60 oder 078 629 10 53.

Standort der Pilzkontrollstelle:
Villa Vecchia, Jörg-Jenatsch-Strasse 1,
7260 Davos Dorf

Tageskarten Gemeinde

Wichtig; bitte beachten Sie Aus der Presse konnte man entnehmen, dass die SBB das Angebot der "Tageskarte Gemeinden" per Januar 2024 einstellen wird. Um die Bedürfnisse aus der Bevölk…

Wichtig; bitte beachten Sie

Aus der Presse konnte man entnehmen, dass die SBB das Angebot der "Tageskarte Gemeinden" per Januar 2024 einstellen wird. Um die Bedürfnisse aus der Bevölkerung zu decken, kaufte die Gemeinde jährlich durchschnittlich 10 Tagessets zum Weiterverkauf ein. Das Angebot wurde sehr geschätzt und die Tageskarten wurden rege genutzt.

Bedauerlicherweise verfügt die Gemeinde Davos keine Tageskarten mehr, die zum Verkauf angeboten werden. Bis zur Einführung des Folgeangebots per 1. Januar 2024 verweist die SBB und die Gemeinde Davos auf das bestehende öV-Sortiment, insbesondere die Spartageskarte.

Mehr Informationen zur Spartageskarte entnehmen sie hier:

Spartageskarte: früher buchen, günstiger fahren | SBB
 

Sobald wir über weiterführende Informationen zum Folgeangebot verfügen, werden wir Sie über die üblichen Kommunikationskanäle der Gemeinde entsprechend informieren.

Taxi

Begriff Das Taxigesetz regelt den gewerbsmässigen Personen- und Gepäcktransport mit Motorfahrzeugen ohne feste Route oder Fahrplan. Bewilligungspflicht Wer auf Stadtgebiet einen Taxibet…
Begriff
Das Taxigesetz regelt den gewerbsmässigen Personen- und Gepäcktransport mit Motorfahrzeugen ohne feste Route oder Fahrplan.

Bewilligungspflicht
Wer auf Stadtgebiet einen Taxibetrieb führen will, benötigt eine Betriebsbewilligung (Taxibewilligung), die auf schriftliches Gesuch hin vom Kleinen Landrat Davos erteilt wird.

Verantwortlichkeit
Die Inhaberinnen und Inhaber einer Betriebsbewilligung sind verpflichtet, für einen sicheren und einwandfreien Taxibetrieb und die Einhaltung der Vorschriften zum Taxiwesen zu sorgen.

Sie sind zudem dafür verantwortlich, dass in ihrem Betrieb nur Taxilenkerinnen oder Taxilenker beschäftigt werden, welche die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Sie haben das Fahrpersonal über die gesetzlichen Rechte und Pflichten zu instruieren und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

Zu den Webseiten von Gotschna Taxi Davos

Zugehörige Objekte