Gemäss Zivilprozessordnung ist in der Regel ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, bevor eine Klage bei einem Zivilgericht eingereicht werden kann. Dafür zuständig sind sogenannte Schlichtungsbehörden.

Sinn und Zweck des Schlichtungsverfahrens ist einerseits die Versöhnung der Parteien und andererseits die Entlastung der Gerichte. Im Kanton Graubünden gibt es in jeder der elf Regionen ein Vermittleramt sowie eine Schlichtungsbehörde für Mietsachen. Letztere sind für Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen zuständig. Die Schlichtungsbehörde für Mietsachen beauftragt einen Beratungsdienst. Dieser erteilt kostenlose Rechtsberatung. Weitere Informationen sind auf dem Justizportal Graubünden zu finden (www.justiz-gr.ch).


Schlichtungsbehörde Prättigau/Davos
Talstrasse 10a
7250 Klosters
081 257 01 81

 

Telefonischer Beratungsdienst in Mietsachen
Marcel Altherr
079 616 07 54

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