Bautätigkeiten und Verkehr
Aufbauphase 1 (14./15. sowie 18. bis 21. Dezember 2023)
Geplante Bautätigkeiten
- In dieser Zeit dürfen einzelne Aussenstrukturen von Temporärbauten gestellt sowie Befestigungen für Megaposter aufgehängt werden.
Öffentlicher Verkehr
- Der öffentliche Verkehr fährt in dieser Zeit nach regulärem Fahrplan. Allenfalls ist mit kleineren Verspätungen zu rechnen. Der von der Gemeinde eingesetzte Verkehrsdienst sorgt dafür, dass dem öffentlichen Verkehr jeweils Vortritt gewährt wird.
Fussgängerinnen und Fussgänger
- Fussgängerinnen und Fussgänger werden durch geeignete Signalisation und wo notwendig durch den Verkehrsdienst sicher um die Baustellen geführt.
Individualverkehr
- Es gibt keine offiziellen Umleitungen. Der Verkehrsdienst sorgt für einen möglichst fliessenden Verkehr.
- Die Talstrasse läuft im Normalbetrieb, d.h. kein Gegenverkehr
- Eingangs Davos Dorf wird ein Check Point (Dorfstrasse) sowie ein Warteraum (Flüelastrasse) für die Anlieferung des Aufbaus betrieben. Der Schwerverkehr wird durch den Verkehrsdienst entsprechend eingewiesen.
Aufbauphase 2 (3. bis 6. Januar 2024)
Geplante Bautätigkeiten
- Es dürfen nur Projekte gebaut werden, welche für die Bautätigkeiten weder die Promenade noch das Trottoir benutzen.
- Öffentlicher Grund (Strassen, Trottoirs) darf während dieser Zeit nur an wenig störenden Stellen ausserhalb der Promenade für Bautätigkeiten genutzt werden.
Öffentlicher Verkehr
- Der öffentliche Verkehr fährt in dieser Zeit nach regulärem Fahrplan. Mit kleineren Verspätungen infolge Bauverkehr ist in Einzelfällen zu rechnen. Der von der Gemeinde eingesetzte Verkehrsdienst sorgt dafür, dass dem öffentlichen Verkehr jeweils Vortritt gewährt wird.
Fussgängerinnen und Fussgänger
- Fussgängerinnen und Fussgänger werden durch geeignete Signalisation sicher um die Baustellen geführt.
Individualverkehr
- Es gibt keine offiziellen Umleitungen. Die Promenade ist baufrei. Ein reduzierter Verkehrsdienst sorgt für einen möglichst fliessenden Verkehr.
- Die Talstrasse läuft im Normalbetrieb, d.h. kein Gegenverkehr
Aufbauphase 3 (8. bis 13. Januar 2024)
Geplante Bautätigkeiten
- Die dritte Phase ist die intensivste Aufbauphase. In dieser Phase darf entlang der Promenade und in anderen Zonen gebaut werden, wo notwendig unter Nutzung des Trottoirs / Teilen der Strasse.
Öffentlicher Verkehr
- Der öffentliche Verkehr fährt auch in dieser Zeit nach regulärem Fahrplan. Mit Verspätungen infolge Bauverkehr ist zu rechnen. Der von der Gemeinde eingesetzte Verkehrsdienst sorgt dafür, dass dem öffentlichen Verkehr jeweils Vortritt gewährt wird.
Fussgängerinnen und Fussgänger
- Fussgängerinnen und Fussgänger werden durch geeignete Signalisation und wo notwendig durch den Verkehrsdienst persönlich sicher um die Baustellen geführt.
Individualverkehr
- Es gibt keine offiziellen Umleitungen. Der Verkehrsdienst sorgt für einen möglichst fliessenden Verkehr.
- Die Talstrasse ist im Gegenverkehr befahrbar.
Abbauphase (20. sowie 22. bis 27. Januar 2024)
Geplante Bautätigkeiten
- Alle temporären Projekte müssen innerhalb dieser Zeit abgebaut werden.
Öffentlicher Verkehr
- Der öffentliche Verkehr fährt nach regulärem Fahrplan. Mit Verspätungen infolge Bauverkehr ist zu rechnen. Der von der Gemeinde eingesetzte Verkehrsdienst sorgt dafür, dass dem öffentlichen Verkehr jeweils Vortritt gewährt wird.
Fussgängerinnen und Fussgänger
- Fussgängerinnen und Fussgänger werden durch geeignete Signalisation und wo notwendig durch den Verkehrsdienst sicher um die Baustellen geführt.
Individualverkehr
- Es gibt keine offiziellen Umleitungen. Der Verkehrsdienst sorgt für einen möglichst fliessenden Verkehr.
- Die Talstrasse ist im Gegenverkehr befahrbar.
- Eingangs Davos Dorf wird ein Check Point (Dorfstrasse) sowie ein Warteraum (Flüelastrasse) für die Anlieferung des Abbaus betrieben. Der Schwerverkehr wird durch den Verkehrsdienst entsprechend eingewiesen.
Anmerkungen zu den offiziellen WEF-Bauten
Für den Auf- und Abbau von temporären Gebäuden, welche dem WEF als Hauptveranstalter selber dienen wie z.B. die Verkleidung des Kongresszentrums erteilt die Gemeinde, wo nicht anders möglich, Ausnahmebewilligungen in zeitlicher Hinsicht. Da es sich um vereinzelte Lokalitäten handelt, sind daraus für die Bevölkerung keine Einschränkungen zu erwarten.