Anmeldefrist für Interessierte am E-Voting läuft bis 4. Oktober 2026
Die Davoser Stimmberechtigten entscheiden neben eidgenössischen und kommunalen Abstimmungsvorlagen am 29. November 2026 auch eine Ersatzwahl in den Kleinen Landrat (im entscheidenden 2. Wahlgang).
In der Gemeinde Davos ist standardmässig die Briefwahl und der Urnengang möglich. Es steht aber auch E-Voting zur Verfügung.
Mit E-Voting abstimmen und wählen kann man jedoch nur nach einer vorgängigen einmaligen Anmeldung. Für das E-Voting angemeldete Personen erhalten dann pro Volksabstimmung einen speziellen E-Voting-Stimmrechtsausweis zugestellt, womit elektronisch abgestimmt und gewählt werden kann.
Demnächst beginnen die Vorbereitungsarbeiten für die Volksabstimmung vom 29. November 2026, weshalb die Frist für die einmalige Anmeldung für das E-Voting auf den 4. Oktober 2026 festgelegt wurde. Man kann sich selbstverständlich auch später für E-Voting anmelden, jedoch wird eine Teilnahme mit E-Voting dann erst für die übernächste Volksabstimmung vom 28. Februar 2027 möglich sein.
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