Anmeldefrist für neue E-Voting-Beginner läuft bis 2. August 2026
Die Davoser Stimmberechtigten entscheiden neben eidgenössischen und kantonalen Vorlagen am 27. September 2026 auch eine Ersatzwahl in den Kleinen Landrat. Dies wird die erste kommunale Wahl sein, die mit E-Voting abgewickelt wird. Bereits im Juni 2026 konnten die Davoser Stimmberechtigten an den kantonalen Regierungs- und Grossratswahlen mit E-Voting teilnehmen und hatten gute Erfahrungen gemacht.
Mit E-Voting abstimmen und wählen kann man jedoch nur nach einer vorgängigen einmaligen Anmeldung. Für das E-Voting angemeldete Personen erhalten dann pro Volksabstimmung einen speziellen E-Voting-Stimmrechtsausweis, womit elektronisch abgestimmt und gewählt werden kann.
Demnächst beginnen die Vorbereitungsarbeiten für die Volksabstimmung vom 27. September 2026, weshalb die Frist für die einmalige Anmeldung für das E-Voting auf den 2. August 2026 festgelegt wurde. Man kann sich selbstverständlich auch später für E-Voting anmelden, jedoch wird eine Teilnahme mit E-Voting dann erst für die übernächste Volksabstimmung vom 29. November 2026 möglich sein.
==> Alle Infos zum elektronischen Abstimmen mit E-Voting <==
