Volksabstimmung und Ersatzwahl in den Kleinen Landrat
Informationen
- Datum
- 29. November 2026, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
- Kontakt
- Gemeindekanzlei, Tel. 081 414 30 40
- Ergebnis
Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
Vorlagen auf Bundesebene (Teilergebnis Davos)
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Ergebnis
- Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
- Ergebnis
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- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
- Ergebnis
- Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial
- Ergebnis
- Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
- Ebene
- Bund
- Art
- Fakultatives Referendum
Kommunale Vorlagen
Teilrevision des Gesetzes über Zweitwohnungen (Wohnungskompromiss)
- Ergebnis
- Die Ergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf dieser Webseite aufgeschaltet.
- Beschreibung
In Davos wird es für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz zunehmend schwierig, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Seit 2017 ist der Anteil der Zweitwohnungen von 56,0 auf 58,9 Prozent gestiegen, während der Bestand an Erstwohnungen trotz aktueller Bautätigkeit abnimmt. Die Leerwohnungsziffer liegt bei nur noch 0,1 Prozent und damit weit unter dem schweizweiten Durchschnitt von 1,0 Prozent. Angesichts der Bevölkerungs- und Arbeitsmarktentwicklungen werden bis ins Jahr 2035 rund 1'520 neue Erstwohnungen benötigt.
Mit der vorliegenden Teilrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes (GZWD) soll weniger bestehender Erstwohnraum zu Zweitwohnraum umgenutzt werden und damit der Davoser Bevölkerung weiterhin zur Verfügung stehen. Kernstück der Vorlage sind eine neue Anteilsregelung und ein neues Finanzierungsinstrument: Bei Gebäuden mit mindestens vier altrechtlichen Wohnungen, die abgebrochen und neu gebaut, umfassend saniert, in ihrem Wohnungsbestand verändert oder in Stockwerkeigentum umgewandelt werden, müssen künftig mindestens 50 Prozent der bisherigen Wohnfläche als Erstwohnraum ausgeschieden werden. Die Hälfte dieses Pflichtanteils kann jedoch mit einer neuen Ersatzabgabe von 4'500 Franken pro Quadratmeter abgegolten werden und somit ebenfalls umgenutzt werden. Die daraus fliessenden finanziellen Mittel kommen dem Fonds «Erstwohnungsbau und Gewerbeförderung» und damit der Förderung von neuem Erstwohnraum zugute.
Die Vorlage ist das Ergebnis eines breit abgestützten Konsensprozesses. Sie steht im Zusammenhang mit einer im Frühherbst 2025 eingereichten Volksinitiative mit 835 gültigen Unterschriften, welche eine strengere Anteilsregelung ohne Abgeltungsmöglichkeit und Finanzierungsinstrument verlangt. Im Dialog mit dem Initiativkomitee und den Ortsparteien hatte daraufhin der Kleine Landrat seine bereits vorgängig ausgearbeitete und vom Kanton vorgeprüfte Vorlage weiterentwickelt. Das Initiativkomitee hat zugesagt, die Initiative zurückzuziehen, sofern die nun vorliegende Vorlage in der Volksabstimmung angenommen wird.
Sowohl das Bundesrecht als auch das kantonale Recht sehen ausdrücklich vor, dass die Gemeinden gegen Missbräuche und unerwünschte Entwicklungen bei altrechtlichen Wohnungen vorgehen und dafür strengere Vorschriften als das Bundesrecht erlassen können. Mit der vorliegenden Teilrevision nimmt die Gemeinde Davos diese ihr zugewiesene Zuständigkeit wahr. Die Teilrevision des GZWD unterliegt zwingend der Volksabstimmung.
Die Wohnraumsituation in Davos ist in hohem Mass angespannt. Wer heute in Davos arbeitet, findet oft keine bezahlbare Wohnung mehr am Ort. Wer keine Wohnung findet, pendelt oder zieht weg. Dieser Effekt schwächt den Wirtschafts- und Lebensstandort Davos empfindlich: Unternehmen können Stellen nur schwer besetzen, Familien wandern ab, und der Anteil der Zweitwohnungen wächst weiter.
Die vorliegende Teilrevision des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes ist ein Baustein innerhalb des umfassenderen Massnahmenbündels der Wohnraumstrategie. Raumplanerische Anreize, finanzielle Fördermittel, die Aktivierung gemeindeeigener Grundstücke und die Kontrolle bestehender Nutzungsauflagen entfalten ihre Wirkung nur dann vollständig, wenn gleichzeitig auch der Verlust von bestehendem altrechtlichem Erstwohnraum gebremst wird. Genau das leistet die vorliegende Anteilsregelung. Die damit einhergehende Ersatzabgabe leistet zudem einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Förderung von bezahlbaren Mietwohnungen.
Die Vorlage ist das Ergebnis umfangreicher und zeitintensiver Abklärungen. Sie wurde sorgfältig erarbeitet, kantonal vorgeprüft, öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt, in zahlreichen Punkten angepasst und im Dialog mit den Ortsparteien und dem Initiativkomitee weiterentwickelt. Das Ergebnis ist ein breit abgestützter Kompromiss. Die Davoser Behörden – Grosser Landrat und Kleiner Landrat – haben sich intensiv um eine faire und austarierte Lösung bei der Erarbeitung dieser Vorlage bemüht. Ohne die vorliegende Teilrevision des Gesetzes über Zweitwohnungen wird sich die angespannte Erstwohnraumsituation in Davos nur sehr schwer wieder erholen.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Teilrevision der Ortsplanung zum Campingplatz Under Laret
- Ergebnis
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- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Kommunale Wahlen
Ersatzwahl für ein Mitglied des Kleinen Landrats, 2. Wahlgang
Beschreibung
Infolge der Wahl eines Mitglieds des Kleinen Landrats in die Bündner Regierung wird ab 1. Januar 2027 ein Sitz im Kleinen Landrat vakant. Es ist ein neues Mitglied für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis Ende 2028) zu wählen. Am Volksabstimmungstermin vom 27. September 2026 wurde in Davos der 1. Wahlgang zur Ersatzwahl durchgeführt. Da keine kandidierende Person das absolute Mehr erreicht hat, findet am Volksabstimmungstermin vom 29. November 2026 deshalb ein 2. Wahlgang zur Ersatzwahl für ein Mitglied des Kleinen Landrats statt.
Wählbar sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben, in der Gemeinde Davos Wohnsitz haben und nicht aufgrund dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person umfassend vertreten werden. Für Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, ist vorgängig zur Wahl eine amtliche Anmeldung notwendig.
Diese Termine sind genau zu beachten:
- 04.10.2026 – Einreichung von Wahlvorschlägen für den 2. Wahlgang bei der Gemeindekanzlei (kanzlei@gemeindedavos.ch, 081 414 30 40). Es ist für alle kandidierenden Personen das offizielle Anmeldeformular zu verwenden, das bei der Gemeindekanzlei erhältlich ist. Neue Kandidaturen sind zulässig. Wer am Samstag oder Sonntag den Wahlvorschlag einreichen will, bitte telefonisch voranmelden auf 079 234 81 65 zwecks Vereinbarung der Übergabe und Prüfung.
- 06.10.2026 – Veröffentlichung der Namen der kandidierenden Personen in der Davoser Zeitung und auf den Gemeindewebseiten.
- 29.11.2026 – Volksabstimmung und Ersatzwahl in den Kleinen Landrat, 2. Wahlgang.
Im 2. Wahlgang ist gewählt, wer am meisten Stimmen erhält (relatives Mehr). Das absolute Mehr ist nicht mehr erforderlich. Die neu gewählte Person tritt ihr Amt am 1. Januar 2027 an.
Ergebnis
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- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Gemeinde Davos, offizielles Anmeldeformular für Wahlvorschläge (PDF, 31 kB) | Download | 0 | Gemeinde Davos, offizielles Anmeldeformular für Wahlvorschläge |
