Durch die topografische Lage mit steilen Hängen, einem engen Tal sowie der Höhenlage sind Lawinen in der Gemeinde Davos eine ständige Bedrohung. Zudem gehört die Landschaft Davos zu den am intensivsten genutzten Gebieten im gesamten Alpenraum.

Lawine von oben

Sind bewohnte Gebiete oder Strassen von Lawinen bedroht, ist der Gemeindelawinendienst für die Planung und Umsetzung von vorsorglichen Massnahmen und für die Beratung der Gemeindebehörde betreffend weitergehenden Massnahmen zuständig. Vorsorgliche Massnahmen sind Warnungen, Sperrungen von Strassen und Wegen, die künstliche Lawinenauslösung, Hausaufenthalt in Häusern mit Objektschutz oder die Evakuation aus besonders gefährdeten Siedlungsgebieten.

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Schneeabfuhrverträge

Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf öffentlichem Grund deponiert werden. Deshalb müssen Grundeigentümer den "privaten Schnee", d.h. den Schnee, welcher auf dem eigenen Grunds…

Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf öffentlichem Grund deponiert werden. Deshalb müssen Grundeigentümer den "privaten Schnee", d.h. den Schnee, welcher auf dem eigenen Grundstück gefallen ist, entweder auf der eigenen Parzelle deponieren oder durch eine Unternehmung abführen lassen. Für Anlieger, der von der Gemeinde unterhaltenen Strassen, bietet die Gemeinde Schneeabfuhrverträge an.

Wird so ein Vertrag abgeschlossen, berechtigt es den Eigentümer, seinen privaten Schnee auf die Schneemade der öffentlichen Schneeräumung zu deponieren. Dies aber unter der Voraussetzung, dass der Schnee rechtzeitig, d.h. bevor die Schneemade entfernt wurde und nur während den ordentlichen Schneeabfuhrtagen der Gemeinde, deponiert wurde. Ist der Schnee schon abgeführt oder führt die Gemeinde infolge geringen Schneefalles keine Abfuhr durch, ist das Deponieren des Schnees auf dem Trottoir resp. Strasse untersagt. Bitte beachten Sie hierzu die diversen Gesetztestexte, welche Sie

Die Kosten für die Schneeabfuhr belaufen sich zurzeit bei Fr. 9.15 pro m2 (Stand Dez. 2020) während des ganzen Winters. Dieser Preis wird alle zwei Jahre der Teuerung angepasst. Bei Interesse an so einem Vertrag melden Sie sich im Werkbetrieb unter + 41 81 414 31 30 oder per Mail werkbetrieb@davos.gr.ch.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Gemeindegesetz über die Strassenpolizei (Artikel 3)
  • Gemeindegesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung (Artikel 11)
  • Landschaftsgesetz über den Strassenunterhalt (Artikel 5a)

Die genauen Gesetzesartikel können im Davoser Rechtsbuch studiert werden.

Schneeabfuhrvertrag

Schneeräumung öffentliche Strassen

In Davos herrscht reduzierter Winterdienst. Dies bedeutet, dass die Strassen nur gepflügt werden, kein oder nur an neuralgischen Stellen Salz zum Einsatz kommt. Die Schneeräumung erfo…

In Davos herrscht reduzierter Winterdienst. Dies bedeutet, dass die Strassen nur gepflügt werden, kein oder nur an neuralgischen Stellen Salz zum Einsatz kommt.

Die Schneeräumung erfolgt grundsätzlich ab einer Neuschneemenge von 8-10 cm und ist durch einen Einsatzplan festgelegt. Die Hauptverkehrsachsen werden zuerst geräumt, danach die Nebenstrassen sowie Parkplätze. Der Werkbetrieb räumt zusammen mit einer grossen Anzahl Drittunternehmungen nur die Gemeindestrassen. Privatstrassen werden durch diverse Baufirmen im Auftrag der Eigentümer geräumt.

Zeitpunkt der Schneeräumung
Gemäss Landschaftsgesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung Art. 11 ist die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Plätzen jederzeit zulässig. Private Schneereäumungsmaschinen dürfen erst ab 05.00 Uhr eingesetzt werden. Bei ausserordentlichen Schneefällen darf für die Schneeräumungsarbeiten von diesen Zeiten abgewichen werden.
https://www.gemeindedavos.ch/dl.php/de/6138c9deb8984/31.pdf (Artikel 11)

Schneeablagerung auf öffentlichem Grund
Gemäss Landschaftsgesetzt über die Strassenpolizei Art. 3 ist das Ablagern von Schnee, Holz oder anderem Material auf Strassen und Trottoirs nicht länger als zum Auf- und Abladen verboten. Schnee, der von Dächern auf öffentliche Strassen, Wege und Trottoirs herunterfällt oder heruntergeworfen wird, ist von den Pflichtigen innert annehmbarer Frist bis auf Strasse- oder Wegniveau zu entfernen.
https://www.gemeindedavos.ch/dl.php/de/5358cd71852ae/52.pdf (Artikel 3)https://www.gemeindedavos.ch/dl.php/de/5358cd4a953ad/51.pdf (Artikel 5)

Die Gemeinde bietet für Private Schneeabfuhrverträge an. Genaueres finden Sie bei den Dienstleitungen unter "Schneeabfuhrverträge".

 

 

 

Schneeräumung Hauptstrasse mit Schleuder und Lastwagen

Zugehörige Objekte