In Davos herrscht reduzierter Winterdienst. Dies bedeutet, dass die Strassen nur gepflügt werden, kein oder nur an neuralgischen Stellen Salz zum Einsatz kommt.

Die Schneeräumung erfolgt grundsätzlich ab einer Neuschneemenge von 8-10 cm und ist durch einen Einsatzplan festgelegt. Die Hauptverkehrsachsen werden zuerst geräumt, danach die Nebenstrassen sowie Parkplätze. Der Werkbetrieb räumt zusammen mit einer grossen Anzahl Drittunternehmungen nur die Gemeindestrassen. Privatstrassen werden durch diverse Baufirmen im Auftrag der Eigentümer geräumt.

Zeitpunkt der Schneeräumung
Gemäss Landschaftsgesetz über öffentliche Ruhe und Ordnung Art. 11 ist die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Plätzen jederzeit zulässig. Private Schneereäumungsmaschinen dürfen erst ab 05.00 Uhr eingesetzt werden. Bei ausserordentlichen Schneefällen darf für die Schneeräumungsarbeiten von diesen Zeiten abgewichen werden.
https://www.gemeindedavos.ch/dl.php/de/6138c9deb8984/31.pdf (Artikel 11)

Schneeablagerung auf öffentlichem Grund
Gemäss Landschaftsgesetzt über die Strassenpolizei Art. 3 ist das Ablagern von Schnee, Holz oder anderem Material auf Strassen und Trottoirs nicht länger als zum Auf- und Abladen verboten. Schnee, der von Dächern auf öffentliche Strassen, Wege und Trottoirs herunterfällt oder heruntergeworfen wird, ist von den Pflichtigen innert annehmbarer Frist bis auf Strasse- oder Wegniveau zu entfernen.
https://www.gemeindedavos.ch/dl.php/de/5358cd71852ae/52.pdf (Artikel 3)https://www.gemeindedavos.ch/dl.php/de/5358cd4a953ad/51.pdf (Artikel 5)

Die Gemeinde bietet für Private Schneeabfuhrverträge an. Genaueres finden Sie bei den Dienstleitungen unter "Schneeabfuhrverträge".

 

 

 

Schneeräumung Hauptstrasse mit Schleuder und Lastwagen

Zugehörige Objekte