Gemeindeführungsstab
Der Gemeindeführungsstab kommt zum Einsatz, wenn ein Schadenereignis grösseres Ausmass annimmt und nicht mehr von den Sicherheitsorganisationen Polizei, Feuerwehr und Lawinendienst allein bewältigt werden kann.
Bei einem unerwarteten Ereignis mit einer Gefährdung grösserer Bevölkerungsteile oder Sachschäden, welche die vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen der Gemeinde für die Ereignisbewältigung nicht genügen, kommt der Gemeindeführungsstab zum Einsatz. Grundlage dazu bildet das kantonale Bevölkerungsschutzgesetz. Gemäss diesem Gesetz hat der Kleine Landrat die Mitglieder und die Organisation des Gemeindeführungsstabes festgelegt. Der Gemeindeführungsstab wird von deren Chef:in und Stabschef:in einberufen und geführt. Die Mitglieder des Gemeindeführungsstabes nehmen an Weiterbildungen teil und Unterstützen die Führung bei der Vorsorgeplanung.
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Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Stand am |
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39 | Gesetz über den Bevölkerungsschutz inklusive den Lawinendienst der Gemeinde Davos (BLG) | 1. Oktober 2021 |
39.1 | Verordnung zum Gesetz über den Bevölkerungsschutz inklusive den Lawinendienst der Gemeinde Davos (VOzBLG) | 1. Oktober 2021 |
Name | Beschreibung |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdienste | 081 414 30 30 | ora@davos.gr.ch |